Substanz / Datenzugang
Einsicht, kein Besitz.
Viele Unternehmen können geschäftskritische Daten nicht herausgeben. Das ist kein Sonderfall, sondern der Regelfall, und es ist kein Grund, auf belastbare Entscheidungen zu verzichten. Wir arbeiten in vier klar getrennten Stufen des Zugangs.
45 Minuten · unverbindlich · ohne Datenfreigabe
Die Haltung
Der Einstieg braucht keinen Zugang. Die Arbeit braucht Einsicht.
Wir könnten versprechen, ganz ohne Ihre Daten auszukommen. Das wäre bequem und unehrlich: Auswertung auf reinen Ergebniskennzahlen ist eine Krücke, und wer es zusagt, muss es im Projekt zurücknehmen.
Deshalb sagen wir beides. Erstgespräch, Readiness-Check und die erste Priorisierung laufen ohne jeden Zugang. Für die eigentliche Arbeit brauchen wir Einsicht in Ihre Zahlen, nicht deren Besitz. Die Daten bleiben, wo sie sind. Wir machen sie dort besser und ziehen die Entscheidung daraus.
Das Stufenmodell
Vier Stufen. Sie entscheiden, welche gilt.
Ohne Zugang
Erstgespräch, Readiness-Check und erste Priorisierung. Wir sehen nur Kennzahlen, die Sie nennen. Sie prüfen, wie wir arbeiten, bevor Sie irgendetwas freigeben.
Aggregiert
Auszüge auf Segmentebene, keine Einzelfälle, keine personenbezogenen Daten. Trägt Signifikanzrechnung, Segmentanalyse und Deckungsbeitragslogik.
Einsicht, kein Besitz
Unser empfohlenes Setup. Wir arbeiten mit Ihren Zugängen, in Ihren Systemen, unter Ihrer Protokollierung. Lesend, benannte Personen, befristet. Kein Export, keine Kopien, keine Ablage bei uns.
Auftragsverarbeitung
Vollzugang auf vertraglicher Grundlage nach Artikel 28 DSGVO, mit benannten Personen, dokumentierten Löschfristen und technischen Maßnahmen. Nötig, sobald wir Systeme nicht nur begleiten, sondern betreiben.
Klartext
Wo die Daten liegen, entscheidet nicht über den Vertrag.
Ein Punkt, den viele Anbieter freundlicher darstellen, als er ist.
Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist, hängt nicht davon ab, wo die Daten liegen, sondern ob personenbezogene Daten einsehbar sind. Reiner Lesezugriff auf ein fremdes System ist rechtlich bereits Verarbeitung.
Wir klären das vorab, statt es zu behaupten. Bei rein pseudonymen Auswertungen ist meist keiner nötig, bei einsehbaren Personendaten immer, auch wenn nichts unser Haus erreicht.
Was das praktisch bedeutet
Fünf Regeln, die auf jeder Stufe gelten.
| Benannte Personen | Zugänge lauten auf Namen, nicht auf ein Sammelkonto. Sie wissen jederzeit, wer sehen kann. |
| Befristet | Zugänge enden mit dem Projekt, nicht mit der Erinnerung daran. Wir bitten selbst um die Abschaltung. |
| Ihre Protokollierung | Was wir tun, steht in Ihren Logs. Wir arbeiten so, dass Sie es nachvollziehen können. |
| Keine Zweitverwertung | Ihre Daten fließen in keine Benchmark, kein Modelltraining und keine Veröffentlichung. |
| Kein Wettbewerb parallel | Wir arbeiten nicht gleichzeitig für direkte Wettbewerber im selben Testfeld. Auf Wunsch halten wir das schriftlich fest. |
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen wir vor dem ersten inhaltlichen Termin, wenn Sie das möchten. Sagen Sie es einfach im Erstgespräch.